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Das Warnkreuz (Bezeichnung bei der DB 1960 in Andreaskreuz geändert)
kam bei der Deutschen Reichsbahn zur Sicherung an Bahnübergängen zum Einsatz. Entweder an unbeschrankten eingleisigen Strecken oder in Verbindung
mit der Halbschrankenanlage Hs 64b an ein- oder mehrgleisigen Strecken.Für das Warnkreuz kamen modifizierte Lichthauptsignallaternen mit asphärischer Linse zur Anwendung. Da dies Straßensignal,
gegenüber normalen Lichtsignalen der Reichsbahn mit Gleichspannung betrieben wurde, kamen Gehäuse mit flachem Deckel ohne Transformator zum Einsatz. Die 48°Streuscheibe hatte einen veränderten Tiefenstreusektor.
Die Lichtpunkthöhe ist hier geringer als bei den Reichsbahnsignalen. Als Glühbirnen wurden Doppelfadensignallampen mit 20 V/10 W verbaut. Im Regelfall sind beide Glühfäden in Betrieb und der obere Faden wird auf einen
um 20 mA geringeren Lampenstrom eingestellt. Somitbrennt er nicht gleichzeitig mit dem Hauptfaden durch. Da das rot blinkende Licht nach der Wende bei den westdeutschen Bürgern nicht als Haltesignal,
sondern nur als Warnlicht angesehen wurde, werden Blinklichter als neu zu installierende Anlagen nicht mehr aufgestellt.
Laut Einigungsvertrages war für die DR-Anlagen eine Befristung der Betriebserlaubnis bis zum 31. Dezember 2010 vorgesehen.
Da bekanntlicherweise die Landschaften nicht so schnell blühen, sind zum Glück im Jahre 2014 noch immer diverse Anlagen im Betrieb. :-) |